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Vollst�ndige Version anzeigen : Gesetzliche Unterst�tzung f�r r�ckschulende Schulkinder


Judith Bremer
23.12.2007, 16:31
Hallo zusammen,
folgendes habe ich unter www.schulrecht-sh.de (http://www.schulrecht-sh.de) gefunden.
Nachteilsausgleich hei�t das besondere Wort.
Nach unserem Grundgesetz, Artikel 3, darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Nachteilausgleich dient der Kompensation der durch Behinderung entstehenden Nachteile und stellt keine Bevorzugung gegen�ber anderen Sch�lern da.
"Ein Nachteilausgleich ist auch bei einer nur vor�bergehenden Funktionsbeeintr�chtigung (z.B. ein Armbruch) zu gew�hren."
Diese explizite Ausformulierung soll es angeblich nur im hessischen und schleswig-holsteinischen Schulgesetz geben( ich konnte es noch nicht recherchieren).
Allen Eltern r�ckschulender Kinder kann ich somit nur empfehlen, beim jeweiligen Schulleiter einen Antrag zu stellen auf "Nachteilausgleich f�r die Dauer des R�ckschulungprozesses."
Dies w�rde f�r das Kind konkret bedeuten:
-verl�ngerte Arbeitszeiten bei z.B. Diktaten und/oder
-Benotung ausschlie�lich �ber m�ndliche Leistungen oder PC-Einsatz
-der innere Druck kann somit enorm gemindert werden!!!

Euch allen erholsame Weihnachtstage, Gru�
Judith Bremer Diplomp�dagogin zertifizierte Linksh�nderberaterin n.M.Dr.Sattler
Schlesig-Holstein Kappeln

Pauline
12.01.2008, 10:38
Hallo,
ich habe gerade zu diesem Thema ein Videoclip gefunden beim Deutschen Gesundheitsfernsehen:
Nachteilsausgleich bei Legasthenie
http://www.dgf-tv.de/cgi/runtime/?article_id=4
Spielzeit 3:29 min.

Gru� Pauline