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Vollst�ndige Version anzeigen : Rechtliche Situation f�r LH


Heike
25.10.2006, 10:27
In der Saarbr�ckerZeitung l�uft standen jetzt wieder zwei LeserINENbriefe, wie sch�n doch die REchtsh�ndigkeit und die Umerziehung sei. Brauche f�r eine fundiert-gepfefferte Antwort den genauen Wortlaut des Gesetzestextes von 2001, wonach die Umschulung verboten ist. Vielen Dank f�r Hinweise. Mit Gr��en aus dem Saarland, Heike

als Gast B�rbel
25.10.2006, 17:54
Hallo Heike,


in welchem Zusammenhang standen die LeserInnenbriefe? Gab es aktuell Berichte �ber Linksh�ndigkeit? Ich kenne es aus meiner Tageszeitung nur so, dass LeserInnenbriefe zu einem Thema gesammelt ver�ffentlicht werden zu einem aktuellen Thema. Waren die SchreiberInnen umgeschulte Linksh�nder oder Rechtsh�nder?


Ein gepfefferter Brief erleichtert im Augenblick, aber vielleicht besteht die M�glichkeit �ber diese ..... Leserbriefe, mit Betroffenen ins Gespr�ch zu kommen.


Gru� aus NRW

B�rbel

MatthiasW
26.10.2006, 09:38
In der Saarbr�ckerZeitung l�uft standen jetzt wieder zwei LeserINENbriefe, wie sch�n doch die REchtsh�ndigkeit und die Umerziehung sei. Brauche f�r eine fundiert-gepfefferte Antwort den genauen Wortlaut des Gesetzestextes von 2001, wonach die Umschulung verboten ist. Vielen Dank f�r Hinweise. Mit Gr��en aus dem Saarland, Heike


Hallo Heike,


auf der LeftHandCorner,
http://www.lefthandcorner.wtal.de/

Homepage von Norbert Martin findest du einen Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

. . . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)


den direkten Link kann ich dir nicht geben, musst halt auf der LHC ein bischen suchen.


Liebe Gr��e
Matthias

Heike
26.10.2006, 17:17
Hallo B�rbel, - ich habe nur den "rest" der diskussion mitbekommen, alles andere weiss ich von einem lh-freund. und da schreibt eine stolze oma, wie ihr enkel um umerziehung gebeten hat, weil er ja mit linkem schreiben alles verschmiert(!). ich habe einige jahre lh-beratung und �ffentlichkeitsarbeit gemacht, - und mein leserinnenbrief wird informativ sein. gru� von heike

Ursula
26.10.2006, 20:05
>>Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

. . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)<<


Hallo,

ich habe mal ein bi�chen gesucht, aber bei den Gesetzestexten beim Bundesministerium der Justiz nichts gefunden.

Schule ist L�ndersache. Deshalb werden wir hier wohl nicht f�ndig werden.


Innenministerium - Landesgesetze NRW - auch kein Treffer


Ich denke, da� es ein Gesetz hierzu nicht gibt.

Ich habe jedenfalls noch nie davon geh�rt.


Wenn es jemand besser wei�, schickt bitte den link hierzu.


Gru� Ursula

MatthiasW
26.10.2006, 20:16
>>>Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

>. . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)Hallo,

>ich habe mal ein bi�chen gesucht, aber bei den Gesetzestexten beim Bundesministerium der Justiz nichts gefunden.

>Schule ist L�ndersache. Deshalb werden wir hier wohl nicht f�ndig werden.

>Innenministerium - Landesgesetze NRW - auch kein Treffer

>Ich denke, da� es ein Gesetz hierzu nicht gibt.


So wie ich das verstanden habe kann der Gesetzestext so ausgelegt werden, wie es auf der Internetseite der LeftHandCorner beschrieben steht. H�ndigkeit und Umschulung stehen wohl nicht direkt im Gesetzestext.

Gesetze werden ja auch analog interpretiert.


Liebe Gr��e
Matthias

Doris ULH
28.10.2006, 10:29
Hallo, vielleicht hilft das?

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erlin, 22. M�rz 2004

Erziehungsalltag wird gewaltfrei


Download unter: www.bmfsfj.de



Die Druckversion ist in deutscher Sprache �ber das Servicecenter, Telefon: 0180 522 1996 bzw. FAX-Nr.: 0180 522 1997 erh�ltlich.


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Die Schl�sselstelle ist wohl: Seit November 2000 schreibt � 1631 Abs. 2 BGB vor: �Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. K�rperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entw�rdigende Ma�nahmen sind unzul�ssig�.


Wozu die Umschulung ja wohl geh�rt. Liebe Gr�sse Doris


Musste den Beitrag aus rechtlichen Gr�nden andern!

MatthiasW
28.10.2006, 15:12
Bitte an die Forenregeln halten!

Texte die im Internet stehen d�rfen verlinkt aber nicht kopiert und dann in einen Beitrag eingef�gt werden, habe deshalb, damit wir keinen �rger bekommen den kopierten Text gel�scht!


Hier der Link zum Text:

http://www.bmj.bund.de/enid/0,5bcaeb707265737365617274696b656c5f6964092d093133 3433093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f 6d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d09313334 33/Presse/Pressemitteilungen_58.html


>Die Schl�sselstelle ist wohl: Seit November 2000 schreibt � 1631 Abs. 2 BGB vor: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. K�rperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entw�rdigende Ma�nahmen sind unzul�ssig“.

> Wozu die Umschulung ja wohl geh�rt. Liebe Gr�sse Doris


Liebe Gr��e
Matthias

Doris ULH
29.10.2006, 08:43
Sorry, hatte ich total vergessen!war so froh das gefunden zu haben... Gut dass du aufgepasst hast, danke! Doris