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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Situation für LH


Heike
25.10.2006, 10:27
In der SaarbrückerZeitung läuft standen jetzt wieder zwei LeserINENbriefe, wie schön doch die REchtshändigkeit und die Umerziehung sei. Brauche für eine fundiert-gepfefferte Antwort den genauen Wortlaut des Gesetzestextes von 2001, wonach die Umschulung verboten ist. Vielen Dank für Hinweise. Mit Grüßen aus dem Saarland, Heike

als Gast Bärbel
25.10.2006, 17:54
Hallo Heike,


in welchem Zusammenhang standen die LeserInnenbriefe? Gab es aktuell Berichte über Linkshändigkeit? Ich kenne es aus meiner Tageszeitung nur so, dass LeserInnenbriefe zu einem Thema gesammelt veröffentlicht werden zu einem aktuellen Thema. Waren die SchreiberInnen umgeschulte Linkshänder oder Rechtshänder?


Ein gepfefferter Brief erleichtert im Augenblick, aber vielleicht besteht die Möglichkeit über diese ..... Leserbriefe, mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen.


Gruß aus NRW

Bärbel

MatthiasW
26.10.2006, 09:38
In der SaarbrückerZeitung läuft standen jetzt wieder zwei LeserINENbriefe, wie schön doch die REchtshändigkeit und die Umerziehung sei. Brauche für eine fundiert-gepfefferte Antwort den genauen Wortlaut des Gesetzestextes von 2001, wonach die Umschulung verboten ist. Vielen Dank für Hinweise. Mit Grüßen aus dem Saarland, Heike


Hallo Heike,


auf der LeftHandCorner,
http://www.lefthandcorner.wtal.de/

Homepage von Norbert Martin findest du einen Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

. . . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)


den direkten Link kann ich dir nicht geben, musst halt auf der LHC ein bischen suchen.


Liebe Grüße
Matthias

Heike
26.10.2006, 17:17
Hallo Bärbel, - ich habe nur den "rest" der diskussion mitbekommen, alles andere weiss ich von einem lh-freund. und da schreibt eine stolze oma, wie ihr enkel um umerziehung gebeten hat, weil er ja mit linkem schreiben alles verschmiert(!). ich habe einige jahre lh-beratung und öffentlichkeitsarbeit gemacht, - und mein leserinnenbrief wird informativ sein. gruß von heike

Ursula
26.10.2006, 20:05
>>Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

. . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)<<


Hallo,

ich habe mal ein bißchen gesucht, aber bei den Gesetzestexten beim Bundesministerium der Justiz nichts gefunden.

Schule ist Ländersache. Deshalb werden wir hier wohl nicht fündig werden.


Innenministerium - Landesgesetze NRW - auch kein Treffer


Ich denke, daß es ein Gesetz hierzu nicht gibt.

Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört.


Wenn es jemand besser weiß, schickt bitte den link hierzu.


Gruß Ursula

MatthiasW
26.10.2006, 20:16
>>>Artikel zu dem Gesetzestext vom 08.2000

>. . . . . . POLITIK Neues Gesetz: Umschulung Straftatbestand (08-2000)Hallo,

>ich habe mal ein bißchen gesucht, aber bei den Gesetzestexten beim Bundesministerium der Justiz nichts gefunden.

>Schule ist Ländersache. Deshalb werden wir hier wohl nicht fündig werden.

>Innenministerium - Landesgesetze NRW - auch kein Treffer

>Ich denke, daß es ein Gesetz hierzu nicht gibt.


So wie ich das verstanden habe kann der Gesetzestext so ausgelegt werden, wie es auf der Internetseite der LeftHandCorner beschrieben steht. Händigkeit und Umschulung stehen wohl nicht direkt im Gesetzestext.

Gesetze werden ja auch analog interpretiert.


Liebe Grüße
Matthias

Doris ULH
28.10.2006, 10:29
Hallo, vielleicht hilft das?

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erlin, 22. März 2004

Erziehungsalltag wird gewaltfrei


Download unter: www.bmfsfj.de



Die Druckversion ist in deutscher Sprache über das Servicecenter, Telefon: 0180 522 1996 bzw. FAX-Nr.: 0180 522 1997 erhältlich.


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Die Schlüsselstelle ist wohl: Seit November 2000 schreibt § 1631 Abs. 2 BGB vor: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.


Wozu die Umschulung ja wohl gehört. Liebe Grüsse Doris


Musste den Beitrag aus rechtlichen Gründen andern!

MatthiasW
28.10.2006, 15:12
Bitte an die Forenregeln halten!

Texte die im Internet stehen dürfen verlinkt aber nicht kopiert und dann in einen Beitrag eingefügt werden, habe deshalb, damit wir keinen Ärger bekommen den kopierten Text gelöscht!


Hier der Link zum Text:

http://www.bmj.bund.de/enid/0,5bcaeb707265737365617274696b656c5f6964092d093133 3433093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f 6d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d09313334 33/Presse/Pressemitteilungen_58.html


>Die Schlüsselstelle ist wohl: Seit November 2000 schreibt § 1631 Abs. 2 BGB vor: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.

> Wozu die Umschulung ja wohl gehört. Liebe Grüsse Doris


Liebe Grüße
Matthias

Doris ULH
29.10.2006, 08:43
Sorry, hatte ich total vergessen!war so froh das gefunden zu haben... Gut dass du aufgepasst hast, danke! Doris