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Vollständige Version anzeigen : Gesetzliche Unterstützung für rückschulende Schulkinder


Judith Bremer
23.12.2007, 16:31
Hallo zusammen,
folgendes habe ich unter www.schulrecht-sh.de (http://www.schulrecht-sh.de) gefunden.
Nachteilsausgleich heißt das besondere Wort.
Nach unserem Grundgesetz, Artikel 3, darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Nachteilausgleich dient der Kompensation der durch Behinderung entstehenden Nachteile und stellt keine Bevorzugung gegenüber anderen Schülern da.
"Ein Nachteilausgleich ist auch bei einer nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung (z.B. ein Armbruch) zu gewähren."
Diese explizite Ausformulierung soll es angeblich nur im hessischen und schleswig-holsteinischen Schulgesetz geben( ich konnte es noch nicht recherchieren).
Allen Eltern rückschulender Kinder kann ich somit nur empfehlen, beim jeweiligen Schulleiter einen Antrag zu stellen auf "Nachteilausgleich für die Dauer des Rückschulungprozesses."
Dies würde für das Kind konkret bedeuten:
-verlängerte Arbeitszeiten bei z.B. Diktaten und/oder
-Benotung ausschließlich über mündliche Leistungen oder PC-Einsatz
-der innere Druck kann somit enorm gemindert werden!!!

Euch allen erholsame Weihnachtstage, Gruß
Judith Bremer Diplompädagogin zertifizierte Linkshänderberaterin n.M.Dr.Sattler
Schlesig-Holstein Kappeln

Pauline
12.01.2008, 10:38
Hallo,
ich habe gerade zu diesem Thema ein Videoclip gefunden beim Deutschen Gesundheitsfernsehen:
Nachteilsausgleich bei Legasthenie
http://www.dgf-tv.de/cgi/runtime/?article_id=4
Spielzeit 3:29 min.

Gruß Pauline